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Luftpistole
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Waffe:
Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art im Kaliber 4,5 mm.
Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge
und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht
maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht
mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht
erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader
verwendet werden. |
Munition:
Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber
von maximal 4,5 mm (.177). |
Scheiben:
Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 je 8
mm |
Entfernung:
10 m |
Anschlag:
Stehend freihändig |
Programme:
20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60
Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe
Regel 2.10 SpO). |
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Beispiel einer
Luftpistole: |
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