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                          | Luftpistole |  
                          | Waffe:
                            Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art im Kaliber 4,5 mm.
                            Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge
                            und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht
                            maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht
                            mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht
                            erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader
                            verwendet werden. |  
                          | Munition:
                            Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber
                            von maximal 4,5 mm (.177). |  
                          | Scheiben:
                            Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 je 8
                            mm |  
                          | Entfernung:
                            10 m |  
                          | Anschlag:
                            Stehend freihändig |  
                          | Programme:
                            20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60
                            Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe
                            Regel 2.10 SpO). |  |  | 
                      
                        
                          | Beispiel einer
                            Luftpistole: |  
                          |  |  |